Wer als junger Mensch mit dem Arbeiten beginnt, der wird in der Regel beraten und darüber informiert, dass man vom Arbeitgeber sogenannte Verwögenswirksame Leistungen (maximale Höhe von 40 Euro pro Monat) erhält. Dieser Betrag wird über die Gehaltszahlung abgewickelt. Würde man vom Arbeitgeber nur einen Teilbetrag erhalten, kann man aus seinem eigenen Gehalt heraus den [...]

22. Januar 2012
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