Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, denken Sie darüber nach, ob Sie als Einzelunternehmer oder in Gemeinschaft ein Unternehmen aufbauen wollen. Das ist natürlich von etlichen Faktoren abhängig. Benötigen Sie für das zu gründende Unternehmen viel Grundkapital, so ist die Gründung eines gesellschaftlichen Unternehmens vorteilhafter, da alle Partner sich am Kapital beteiligen.
Verfügen Sie selbst allerdings über hohes Eigenkapital, so können Sie auch ein Unternehmen gründen, in dem zwar andere an den Entscheidungen mitbeteiligt sind, Sie selbst jedoch alle Kapitalanteile halten. Die wenigsten Existenzgründer sind in dieser glücklichen Lage. Für ein Gesellschafts-Unternehmen muss immer eine passende Rechtsform gefunden werden.
Zur Rechtsform beraten lassen
Bekannte Rechtsformen in Deutschland sind die GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, OHG, Kommanditgesellschaft, KG, das Einzelunternehmen, letztlich auch die Aktiengesellschaft, AG. Letztere werden Sie zu Beginn gewiss nicht gründen. Zu den anderen Rechtsformen lassen Sie sich in Seminaren und speziellen Beratungen für Existenzgründer gründlich beraten.
Ausgiebige Informationen zu den Rechtsformen finden Sie natürlich auch im Internet. Doch eine individuelle Beratung kann erst herausfinden, was im speziellen Fall für Ihre Gründungspläne die beste Entscheidung ist. Hier spielen Fragen der Art des Unternehmens, des Standorts, ob Produktion oder Dienstleistung, Unternehmen von Freiberuflern oder Handwerken und vieles mehr mit hinein. Da die Rechtformen entscheidend für Haftungsfragen sind, ist die gute Beratung unbedingt wichtig.
In anderen Ländern andere Rechtsformen
In einigen anderen Ländern, sowohl in der EU wie auch europäischen Ländern außerhalb der EU, gelten andere Rechtsformen für verschiedene Unternehmen. So gibt es in Großbritannien die Rechtsform der Limited, LTD, die faktisch einer kleinen GmbH entspricht. Diese Unternehmen können auch in Deutschland und anderen Eu-Ländern gegründet werden.
Da das englische Recht gilt, wird die Gründung über einen Vermittler betrieben. Das Unternehmen im jeweiligen Land ist von Anbeginn eine Tochtergesellschaft. Existenzgründer wählen jetzt häufiger diesen Weg, da die LTD mit nur einem Pfund Eigenkapital, also faktisch ohne Eigenkapital, gegründet werden kann. Eine eingehende Beratung über Folgekosten ist angesagt. In der Schweiz gibt es die Bezeichnungen Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und andere. Über die beste Rechtsform außerhalb Deutschlands sollte unbedingt noch Beratung im betreffenden Land erfolgen.
Bild: panthermedia.net Juergen Priewe
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22. November 2011
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