Die wichtigsten Verkehrsregeln in Italien

Die wichtigsten Verkehrsregeln in Italien

In Italien gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 90 km/h auf der Landstraße, 110 km/h auf der Schnellstraße und 130 km/h auf der Autobahn. Diese sollten auch eingehalten werden sonst droht ein Bußgeld, das sich ab 20 km/h zu schnell schon auf mehr als 140€ beläuft. Die Autobahnen in Italien sind gebührenpflichtig. Des weiteren sollten sie darauf achten, dass die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aktuell ist, sonst kann es Ärger geben.

In Italien ist es außerdem Pflicht eine Warnweste mitzuführen und diese zu tragen, falls Sie außerhalb von geschlossenen Ortschaften auf die Fahrbahn treten müssen. Wenn Sie sich beispielsweise einen Mietwagen in Rom buchen, ist eine Warnweste bereits an Bord. Aber Vorsicht wenn sie eine Panne auf der Autobahn haben, denn abschleppen ist dort in Italien verboten. In Italien gilt ausserorts das ganze Jahr auch am Tag Lichtpflicht. Missachtung wird mit 33€ Bußgeld bestraft. Für Alkohol am Steuer gilt die Grenze von 0,5 Promille. Für Anfänger und Berufsfahrer 0 Promille. Das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage oder Kopfhörer ist ebenso verboten.

Bei der Fahrzeugbeladung ist in Italien zu beachten, dass alle hinten überstehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden muss, auch wenn diese weniger als einen Meter übersteht. Die Warntafel muss mindestens 50×50 cm groß sein und rot-weiß schraffiert. Maximal darf die Ladung 3/10 ihrer Wagenlänge aus dem Auto hinausragen. Nach vorn überstehende Ladung ist nicht erlaubt.

Diese Regeln sollten Sie im Verkehr beachten

Parkplätze werden in Italien durch farbige Streifen ausgewiesen. An weißen Bordsteinstreifen können Sie umsonst parken, blaue Zonen kosten Parkgebühr und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Mancherorts gibt es auch grüne Parkflächen an denen Werktags zwischen 8 Uhr und 9:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16 Uhr das Parken verboten ist. Die Benutzung der Nebelschlussleuchte ist erst ab einer Sichtweite unter 50m gestattet. Besondere Vorsicht ist bei Kreisverkehren geboten. Dort gilt in Italien, wenn nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt, rechts vor links. Wenn sie auf Berg- oder Passstraßen unterwegs sind, müssen sie allen Linienbussen, egal in welche Richtung sie fahren, die Vorfahrt gewähren.

Bild: panthermedia.net JCB Prod

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