EU-Ausland: Welche Einfuhrbestimmungen gelten für Deutschland?

EU-Ausland- Welche Einfuhrbestimmungen gelten fuer Deutschland

Über das Internet bestellen und verkaufen Unternehmen einfach und schnell ihre Waren im Ausland. Aber auch Privatpersonen machen online das eine oder andere Schnäppchen. Allerdings sollten Sie sich bei Ein- und Verkäufen innerhalb Europas über die Zollbestimmungen informieren, denn für bestimmte Produkte müssen Sie zollgebühren bezahlen und die Waren zuvor anmelden. Um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, erfahren Sie hier, bei welchen Waren Sie aufpassen müssen.

Warenverkauf von Privatpersonen

Privatpersonen, die beispielsweise über eBay einige Gegenstände, wie Fernseher, Gameboy oder MP3-Player verkaufen, unterliegen keinen Zollgebühren. In der Regel entstehen beim Warenversand keine Probleme, dennoch sollten Sie damit rechnen, dass der Zoll sie im Rahmen einer stichprobenartigen Kontrolle genauer ansieht. Aus diesem Grund ist es bei großen Paketen ins Ausland sinnvoll, den Inhalt auf dem Paket anzugeben. Wegen der Mehrsprachigkeit in Europa, sollten Sie dies in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch angeben.

Waren versenden innerhalb der EU

Für große und kleine Unternehmen werden wirtschaftliche Beziehungen in das Ausland zunehmend wichtiger. Dabei ist bei den Zollbestimmungen wichtig, um welche Produkte es sich handelt. Da einige Waren gewissen Einschränkungen unterliegen. Die meisten Produkte sind jedoch für den Warenverkehr freigegeben, ohne dass eine Anmeldung oder Zollgebühren fällig sind. Dies gilt sowohl für den Postversand als auch für Speditionen, die Sie beispielsweise über eine Transportplattform beauftragt haben. Allerdings müssen Sie als Lieferant auf Wunsch des Empfängers eine Lieferantenerklärung liefern. Außerdem haben Sie die Möglichkeit steuerpflichtige Produkte entweder versteuert oder unversteuert aus dem Ausland zu erhalten. Bei unversteuerter Ware ist allerdings die Erlaubnis der Zollbehörde erforderlich. Außerdem gilt dies nicht für in Deutschland steuerpflichtige Ware, wie Genussmittel.

Alkohol, Tabak und Kaffee

Bei Genussmitteln gelten für Privatpersonen Freimengen, die Sie über den Land- oder Luftweg einhalten müssen. Führen Sie mehr als die Freimenge ein, müssen Sie diese anmelden und Steuern zahlen. Wichtig, bestellen Sie Alkohol, Tabak oder Kaffee über das Internet gelten diese Freimengen nicht. Unternehmen müssen für diese Waren grundsätzlich Steuern zahlen und sie beim Zoll anmelden. Als Privatperson müssen Sie sowohl für die Bestellung bei einem Lieferant im Ausland als auch für ein Geschenk einer Privatperson, die Ihnen die Genussmittel nach Deutschland schickt, die Verbrauchssteuer zahlen.

Bild: panthermedia.net Christian Colista

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